Wer übernimmt die Kosten einer logopädischen Behandlung, wie ist der Ablauf?

Sollten Sie ein sprachliches Problem bei sich selbst oder einem Angehörigen bemerken, führt der erste Weg zum Arzt. Schildern Sie die Probleme und bitten um eine Verordnung für logopädische Therapie. Sollten Sie sich selbst nicht so gut ausdrücken können, bitten Sie jemand aus dem Bekannten- oder Familienkreis, Sie zu begleiten. 

Teilt der Arzt Ihre Ansicht, dass Logopädie nötig ist, stellt er eine Verordnung aus. 

Wenn Sie die Verordnung erhalten haben, rufen Sie mich an und vereinbaren einen Termin. Zum ersten Termin bringen Sie bitte die Krankenkassenkarte des Patienten, die Verordnung, die nicht älter als 28 Tage ist und Ihren Kalender mit. Sie sollten wissen:
Ohne Verordnung kann ich nicht auf Kosten der Krankenkasse tätig werden!

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten bis auf den gesetzlichen Eigenanteil, Kinder werden zuzahlungsfrei behandelt.

Privatpatienten schließen mit mir einen Behandlungsvertrag ab und erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Erbrachte Leistungen, die nicht im Heilmittelkatalog enthalten sind, werden von mir ebenfalls privat in Rechnung gestellt.